Inkasso
... fordern Sie das ein, was Ihnen zusteht !
Ein professionelles Forderungsmanagement ermöglicht dem Mandanten seine offenen Forderungen rechtlich zu sichern und effektiv zu realisieren.
Zum einen verwalten wir Ihre offenen Forderungen, damit Sie kein Geld durch verjährte Forderungen verlieren.
Zum anderen übernehmen wir auch Ihr Inkasso und setzen Ihre Forderungen durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid gerichtlich durch und vertreten Sie mit unseren Vertragsanwälten im Klagefall, wenn der Schuldner deutlich macht, dass er nicht zahlen will.
Mit einem vollstreckbaren Titel wird in das Vermögen des Schuldners vollstreckt.
Insbesondere können Kontopfändung, Lohnpfändung, Forderungspfändungen, Domain-Pfändungen oder Pfändungen in sonstige Vermögen erfolgen.
Vor der gerichtlichen Auseinandersetzung bieten sich zur schnellstmöglichen Realisierung Ratenzahlungsvereinbarungen oder sonstige Vergleiche an, die unsere Spezialisten für Sie in "trockene Tücher" bringen.
Mit unserem Forderungsmanagementsystem können wir die Ratenzahlungsvereinbarung für Sie überwachen und die jeweiligen tagesgenauen Zinssätze errechnen.
Kann der Schuldner tatsächlich nicht zahlen, beantragen wir die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid), um Erkenntnisse über das Vermögen des Schuldners zu bekommen.
Erst dann kann entschieden werden, auf welche Weise an das Vermögen des Schuldners gelangt werden kann.
Wir erörtern gerne mit Ihnen die schnellste und effektivste Art, Forderungen bei Ihrem Schuldner durchzusetzen.
Unser BonBon:
unser Inkasso ist kostenlos für Sie ...
wenn die Forderungseinziehung beim Schuldner erfolgreich verläuft; hier hat der Schuldner die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen sowie den Verzug zu verzinsen. Von den vereinnahmten Zinsen erhalten wir als Inkassounternehmen 50 % als Erfolgsprovision. - Mehr nicht !
Sollte jedoch die Forderungseinziehung erfolglos bleiben, so hat der Gläubiger an uns eine einmalige Bearbeitungspauschale in Höhe von
€uro 30,00 + MwSt. bzw. €uro 20,00 + MwSt. (siehe jeweilige Bedingungen)
zuzüglich Fremdauslagen (Gerichtskosten, GV-Kosten ...) zu zahlen.
Unsere Vertragsanwälte erhalten bei nicht ausgeklagten Forderungen eine Gebührenpauschale in Höhe von
€uro 60,00 + MwSt.
zuzüglich Fremdauslagen wie vor.
... mehr nicht, - versprochen !
Zu Ihrer Information finden Sie an dieser Stelle einige Dokumente:
Bitte drucken Sie AGBs und Auftragsformular aus, unterschreiben beides und senden es im Original per Post an uns. Danke.
Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!